Leistungen für Bildung und Teilhabe
Mit dem „Bildungspaket“ soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder.
Zu diesen Leistungen zählt auch die Bezuschussung des Mitgliedsbeitrages von Kindern beim FC Puchheim e.V. durch das Landratsamt FFB. Dort können Sie sich über die Voraussetzungen für den Bezug des Bildungspakets beraten lassen und erhalten auch dort den Vordruck, den Sie für die Beantragung beim Verein benötigen.
Bitte beachten Sie, daß der Vordruck des Landratsamtes nur mit persönlicher Vorsprache in der Geschäftsstelle des FC Puchheim ausgefüllt werden kann. Die Anträge werden weder postalisch noch per Mail verschickt.
Kommen Sie zu den Öffnungszeiten in die Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen gerne und füllen den Antrag vor Ort aus.